Dokumente für die VAE legalisieren: Beglaubigung, Apostille und Übersetzung
Ausländische Dokumente — Abschlüsse, Heirats- und Geburtsurkunden — werden in den VAE nur nach vollständiger Legalisation anerkannt. Die VAE sind nicht Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens von 1961, daher genügt eine Apostille meist nicht: nötig ist die volle konsularische Legalisation.
Die Legalisationkette
- Zuerst Beglaubigung im Ausstellungsland (Notar und, meist, das Auswärtige Amt).
- Dann Beglaubigung bei der Botschaft der VAE in diesem Land.
- Nach der Einreise: beglaubigte arabische Übersetzung und Attestierung durch das Außenministerium der VAE.
- In den VAE ausgestellte Urkunden brauchen meist nur eine beglaubigte Übersetzung.
Fristen
| Dokument | Schritte | Dauer, geprüft |
|---|---|---|
| Abschluss | Legalisation + arabische Übersetzung | 2–6 Wochen · 11.10.2026 |
| Heirats-/Geburtsurkunde | Legalisation + Übersetzung | 2–4 Wochen · 11.10.2026 |
| Übersetzung | beglaubigter Übersetzer | ab 1 Tag · 11.10.2026 |
Häufige Fragen
- Reicht eine Apostille?
- Meist nicht — die VAE verlangen die volle Legalisation über ihre Botschaft.
- Muss es auf Arabisch sein?
- Für Behörden ja; ein beglaubigter Übersetzer und die Attestierung sind nötig.
- Was kostet das?
- Je nach Ausstellungsland; bei der VAE-Botschaft und dem Übersetzer erfragen.
Regeln sind länderspezifisch — bei der VAE-Botschaft und dem Außenministerium abstimmen.