Visum und Aufenthalt in den VAE 2026: Wege für Deutsche
Ein Aufenthalt in den VAE ist immer an einen Grund gebunden: Arbeit, eigene Firma, Immobilie, Rente, Studium oder Familie. Deutsche Staatsangehörige reisen visumfrei ein; die Aufenthaltserlaubnis wird bei der Einreise erteilt. Diese Erlaubnis gibt kein Recht zu arbeiten. Die genaue Dauer ist über GDRFA Dubai bzw. ICP zu prüfen — die Angaben schwanken, und die Regeln wurden innerhalb von 2026 mehrfach angepasst.
Wege zum Aufenthaltstitel
| Weg | Dauer | Grundlage 2026 |
|---|---|---|
| Employment Visa | 2 Jahre | Arbeitgeber ist Sponsor und stellt das Visa; Kosten trägt der Arbeitgeber |
| Golden Visa (Immobilie) | 10 Jahre | Immobilie ab AED 2 Mio. Wert; weitere Kategorien (Investor, Talent, Unternehmer) nach den Vorgaben der Behörde |
| Retirement Visa 55+ | 5 Jahre | Alter 55+, Einkommen, Ersparnisse oder Immobilie — Schwellen bei der zuständigen Behörde prüfen |
| Green Visa | 5 Jahre | Selbstständige, Freiberufler und Fachkräfte mit nachgewiesener Qualifikation |
| Familie | 2 Jahre | Ein Ehepartner ist Sponsor, die übrigen Familienmitglieder folgen |
Zwei Wege, über die der Umzug am häufigsten läuft
Am verbreitetsten sind zwei Wege: die Entsendung bzw. direkte Anstellung bei einem Arbeitgeber mit Niederlassung in den VAE (über 1.200 deutsche Unternehmen sind dort vertreten) und der Erwerb einer Immobilie mit anschließender Residence bis hin zur Golden Visa.
Für beide Wege gilt: Der Aufenthalt ist an den Grund gebunden, und Bankkonto wie langfristiger Mietvertrag setzen die Residence-Visa voraus.
Einreise und Aufenthaltsdauer
Als Deutscher erfolgt die Einreise visumfrei mit Aufenthaltserlaubnis an der Grenze. Die konkrete Frist sowie Verlängerung und Überziehung (Overstay) sind bei GDRFA Dubai bzw. ICP zu prüfen; diese Seite nennt bewusst keine feste Tageszahl.
Die touristische Erlaubnis ist keine Wohnsitz-Legalisierung: Sie erlaubt keine Erwerbstätigkeit.