Krankenversicherung in Dubai: Pflicht und was mit GKV/PKV passiert
In Dubai ist die Krankenversicherung für Inhaber einer Residence-Visa verpflichtend. Zugleich endet mit der Abmeldung in Deutschland die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) — es sei denn, man sichert sich vorher ab. Beide Seiten gehören für ein deutsches Publikum zusammen und werden hier zusammen erklärt.
Pflicht in den VAE
- Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 11/2013 des Emirats Dubai für Inhaber einer Residence-Visa.
- Mindeststandard ist der Essential Benefits Plan (EBP): Deckungssumme ab AED 150.000 pro Jahr, Selbstbehalt in der Regel max. AED 500, Eigenanteil (Co-Payment) bis 20 Prozent.
- Eine Regelung des Ministerrats von 2025 weitet die Versicherungspflicht auf alle Emirate aus; den aktuellen Stand bei DHA/DoH prüfen.
Kosten der Prämie
Für das Alter 40–65 Jahre werden häufig Prämien von etwa AED 7.000–18.000 pro Jahr genannt. Der konkrete Beitrag hängt von Alter, Leistungsumfang und Familie ab; aktuelle Prämien bei einem Versicherer bzw. Makler prüfen.
GKV/PKV beim Wegzug aus Deutschland
- Mit der Abmeldung endet die GKV-Mitgliedschaft.
- Anwartschaftsversicherung: kleine Anwartschaft (Erhaltung der Versicherbarkeit) ca. 50 Euro/Monat, große Anwartschaft (voller Tarif) ca. 100–150 Euro/Monat — Beträge bitte beim Versicherer prüfen.
- Ohne Anwartschaft kann bei Rückkehr in die PKV eine Wartezeit von bis zu 5 Jahren entstehen.
- Für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gilt die 9/10-Regel: 90 Prozent der zweiten Hälfte des Erwerbslebens in der GKV und Wohnsitz in Deutschland. Ein dauerhafter Wegzug kann diesen Anspruch gefährden.
Ohne Versicherung sind Aufenthaltsverfahren und Arztbesuche in den VAE problematisch. Vor dem Wegzug Anwartschaft und KVdR-Frage klären, sonst ist eine Rückkehr teuer oder gar nicht möglich.