CountryHub · VAE
РусскийTürkçeDeutschItalianoEnglishAR

Steuern in den VAE und das fehlende Doppelbesteuerungsabkommen

In den VAE gibt es keine persönliche Einkommensteuer. Unternehmen zahlen 9 Prozent Körperschaftsteuer, es gibt eine Umsatzsteuer (VAT) von 5 Prozent. Zugleich besteht mit Deutschland seit dem 31.12.2021 kein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen mehr. Damit fehlt der Schutz vor Doppelbesteuerung, auf den man sich in vielen anderen Ländern verlassen kann — die steuerlichen Folgen des Wegzugs sind deshalb vorab zu klären.

Steuern in den VAE

Kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland

Das frühere Abkommen zwischen Deutschland und den VAE war vom 01.01.2009 bis 31.12.2021 anwendbar und wurde danach nicht verlängert. Seit September 2026 laufen offizielle Gespräche über ein neues Abkommen, es ist jedoch nichts unterzeichnet und nichts in Kraft.

Folge: Es besteht kein Abkommensschutz gegen Doppelbesteuerung. Bei Immobilien in Deutschland und bei Dividenden droht eine doppelte Erfassung, und die deutsche Verwaltung wendet nur innerstaatliches Recht an — nicht das Abkommensrecht.

Steuern auf die deutsche Rente

Ohne Abkommen bleibt die deutsche Rente bei Wohnsitz in den VAE in Deutschland steuerpflichtig; Einzelheiten stehen auf der Seite Rente & 55+.

Auf keiner Seite darf DBA Deutschland–VAE in Kraft stehen, solange nichts unterzeichnet ist. Den aktuellen Stand der Verhandlungen beim BMF prüfen.
Brauchen Sie Hilfe vor Ort?

Visa-Anwalt, Immobilienmakler, Versicherung, Schule, Umzug — beschreiben Sie Ihre Aufgabe, wir leiten sie an einen geprüften Spezialisten in Dubai weiter. Die Anfrage kommt per E-Mail bei uns an, wir antworten innerhalb eines Werktags.

Wir geben Ihre Daten nur mit Ihrer Zustimmung an den Spezialisten weiter. Telegram ist nicht nötig — schreiben Sie uns auf Telegram.
Quellen und Prüfung

Wir sind keine Agentur und bieten keine Rechtsberatung: Prüfen Sie vor einer Entscheidung immer die Primärquelle.