Firma gründen in der Türkei: Limited, A.Ş., Kapital und Erlaubnisse
Ein Ausländer kann zu 100 % an einer türkischen Gesellschaft beteiligt sein. Die häufigste Form ist die Limited Şirket (Ltd. Şti., GmbH-ähnlich); sie ist körperschaftsteuerpflichtig (Kurumlar Vergisi).
Für die eigene Erwerbstätigkeit braucht der Ausländer zusätzlich eine Arbeitserlaubnis (çalışma izni, Gesetz Nr. 6735, Arbeitsministerium); die Beteiligung allein verleiht kein Arbeitsrecht.
Formen und Kapital
| Form | Mindestkapital | Hinweis |
|---|---|---|
| Limited Şirket (Ltd. Şti.) | 50 000 TL | am verbreitetsten |
| Anonim Şirket (A.Ş.) | 250 000 TL | aktienbasiert |
| Ausländischer Anteil | bis 100 % | frei |
| Registersystem | MERSİS | zentrales Register |
| Arbeitserlaubnis | separater Antrag | Arbeitsministerium |
Gründungsschritte
- Für den Gesellschafter eine Steuernummer beantragen.
- Form wählen (Ltd. Şti. / A.Ş.), Satzung erstellen, Kapital einzahlen.
- Über MERSİS und das Handelsregister eintragen lassen.
- Körperschaftsteuer- und Steueranmeldung abschließen.
- Ein Firmenkonto bei einer BDDK-beaufsichtigten Bank eröffnen.
- Für die Tätigkeit die Arbeitserlaubnis beantragen.
Weitere Formen: Freizonen und Zweigniederlassung
- Freizone (serbest bölge) — teilweise Steuer- und Zollbefreiungen; Gründung über MERSİS; Einzelheiten zu prüfen;
- Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens (şube) — keine eigene juristische Person, Handelsregistereintrag, Haftung bei der Muttergesellschaft;
- Verbindungsbüro (irtibat bürosu) — ohne Geschäftstätigkeit, genehmigungspflichtig;
- Einzelunternehmen (şahıs şirketi) — einfacher für Freiberufler, aber persönliche Haftung.
Häufige Fragen
- Kann ein Ausländer 100 % halten?
- Ja, außer in branchenspezifischen Ausnahmen kann eine natürliche oder juristische Person voll beteiligt sein.
- Wie hoch ist das Mindestkapital?
- Ltd. Şti. 50 000 TL, A.Ş. 250 000 TL nach geltender Regelung.
- Darf ich als Gesellschafter arbeiten?
- Nein, dafür ist zusätzlich eine Arbeitserlaubnis nötig.
- Wo wird eingetragen?
- Über MERSİS und das zuständige Handelsregister.
- Wie hoch ist die Steuer?
- Der Gewinn unterliegt der Körperschaftsteuer; aktueller Satz und Ausnahmen bei der GİB.
Mindestkapital und Steuersätze ändern sich per Erlass — verbindliche Werte in Mevzuat, GİB und MERSİS.